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   BFH, 17.07.2009 - V B 2/09   

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https://dejure.org/2009,13367
BFH, 17.07.2009 - V B 2/09 (https://dejure.org/2009,13367)
BFH, Entscheidung vom 17.07.2009 - V B 2/09 (https://dejure.org/2009,13367)
BFH, Entscheidung vom 17. Juli 2009 - V B 2/09 (https://dejure.org/2009,13367)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Vorsteuerabzug; Bezeichnung des Leistungsempfängers in der Rechnung

  • Judicialis

    FGO § 96 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 119 Nr. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verpflichtung des Finanzgerichts zu einem Hinweis auf seine Rechtsauffassung und einem Rechtsgespräch vor der Entscheidung in Anbetracht des Begründungszwangs

  • datenbank.nwb.de

    Rückgängigmachung des Vorsteuerabzugs für nicht bezogene Eingangsleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 02.10.2001 - IX R 25/99

    Steuerbegünstigung - Einkünften aus Vermietung und Verpachtung -

    Auszug aus BFH, 17.07.2009 - V B 2/09
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH (vgl. z.B. Urteil vom 2. Oktober 2001 IX R 25/99, BFH/NV 2002, 363, m.w.N. zur BFH-Rechtsprechung) ist eine Entscheidung nicht mit Gründen versehen, wenn sie nicht erkennen lässt, welche tatsächlichen Feststellungen und rechtlichen Erwägungen für sie maßgeblich waren.

    Unter selbständigen Ansprüchen und selbständigen Angriffs- und Verteidigungsmitteln sind dabei die eigenständigen Klagegründe und solche Angriffs- und Verteidigungsmittel zu verstehen, die den vollständigen Tatbestand einer mit selbständiger Wirkung ausgestatteten Rechtsnorm bilden (BFH-Urteil in BFH/NV 2002, 363).

  • BFH, 29.12.2006 - IX B 139/05

    VuV: Einkünfteerzielungsabsicht

    Auszug aus BFH, 17.07.2009 - V B 2/09
    Das FG ist weder zu einem Rechtsgespräch noch zu einem Hinweis auf seine Rechtsauffassung verpflichtet, also dazu, die maßgebenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte mit den Beteiligten vor der Entscheidung umfassend und im Einzelnen zu erörtern oder ihnen die einzelnen für die Entscheidung erheblichen Gesichtspunkte, Schlussfolgerungen oder das Ergebnis einer Gesamtwürdigung im Voraus anzudeuten oder mitzuteilen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 29. Dezember 2006 IX B 139/05, BFH/NV 2007, 1084, unter 3. a; vom 18. Dezember 2007 XI B 178/06, BFH/NV 2008, 562, unter 2. a, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 07.11.1990 - X R 143/88

    Spendenbescheinigungen - Spendenabwicklung - Parteispenden

    Auszug aus BFH, 17.07.2009 - V B 2/09
    Die Klägerin muss sich daher das Wissen des in ihrem Namen handelnden und von ihr bevollmächtigten Handelsvertreters zurechnen lassen (vgl. § 166 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches; vgl. BFH-Urteile vom 29. Juli 2003 VII R 3/01, BFHE 203, 222, und vom 7. November 1990 X R 143/88, BFHE 163, 329, BStBl II 1991, 325, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 18.12.2007 - XI B 178/06

    Pauschale Bewertung der Privatnutzung eines Betriebs-Pkw - Keine grundsätzliche

    Auszug aus BFH, 17.07.2009 - V B 2/09
    Das FG ist weder zu einem Rechtsgespräch noch zu einem Hinweis auf seine Rechtsauffassung verpflichtet, also dazu, die maßgebenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte mit den Beteiligten vor der Entscheidung umfassend und im Einzelnen zu erörtern oder ihnen die einzelnen für die Entscheidung erheblichen Gesichtspunkte, Schlussfolgerungen oder das Ergebnis einer Gesamtwürdigung im Voraus anzudeuten oder mitzuteilen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 29. Dezember 2006 IX B 139/05, BFH/NV 2007, 1084, unter 3. a; vom 18. Dezember 2007 XI B 178/06, BFH/NV 2008, 562, unter 2. a, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 24.01.2008 - X B 87/07

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung

    Auszug aus BFH, 17.07.2009 - V B 2/09
    Die weiter von der Klägerin aufgeworfene Rechtsfrage, ob die Umsatzsteuer zu erlassen ist, wenn sie als Rechnungsaussteller bei der Ausstellung der Rechnung gutgläubig war, ist im Streitfall nicht entscheidungserheblich und damit nicht klärungsfähig (zu diesem Erfordernis vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. Januar 2008 X B 87/07, BFH/NV 2008, 605).
  • BFH, 29.07.2003 - VII R 3/01

    Gegen Rückforderung der gewährten Ausfuhrerstattung bei zurechenbarer Kenntnis

    Auszug aus BFH, 17.07.2009 - V B 2/09
    Die Klägerin muss sich daher das Wissen des in ihrem Namen handelnden und von ihr bevollmächtigten Handelsvertreters zurechnen lassen (vgl. § 166 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches; vgl. BFH-Urteile vom 29. Juli 2003 VII R 3/01, BFHE 203, 222, und vom 7. November 1990 X R 143/88, BFHE 163, 329, BStBl II 1991, 325, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 30.05.2007 - VI B 119/06

    NZB: Zurückweisung eines Ablehnungsgesuches

    Auszug aus BFH, 17.07.2009 - V B 2/09
    Im Übrigen hat die Klägerin nicht dargelegt, was sie bei Gewährung rechtlichen Gehörs vorgetragen hätte und mit welchem Vortrag sie nicht gehört wurde (BFH-Beschluss vom 30. Mai 2007 VI B 119/06, BFH/NV 2007, 1697).
  • BFH, 29.11.2000 - I R 16/00

    Urteil ohne Entscheidungsgründe

    Auszug aus BFH, 17.07.2009 - V B 2/09
    Ein Urteil enthält aber keine hinreichenden Entscheidungsgründe, wenn das FG einen selbständigen Anspruch oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergeht oder einen bestimmten Sachverhaltskomplex überhaupt nicht berücksichtigt (BFH-Urteil vom 29. November 2000 I R 16/00, BFH/NV 2001, 626).
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